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   VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86   

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https://dejure.org/1986,5361
VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 (https://dejure.org/1986,5361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.1986 - 1 S 1966/86 (https://dejure.org/1986,5361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1986 - 1 S 1966/86 (https://dejure.org/1986,5361)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 312
  • DVBl 1987, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Ihre Einlassung, sie habe erst "im Laufe der Zeit" ihres Hierseins Kenntnis von ihrer Schwangerschaft erhalten und den Wunsch nach einem längeren Aufenthalt verspürt, beinhaltet keine besonderen Umstände, die den behaupteten Sinneswandel plausibel und damit glaubhaft erscheinen lassen könnten (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, 4.9.1986 - 1 C 19.86 -, BVerwGE 75, 20 = EZAR 100 Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 -, EZAR 100 Nr. 22 = DVBl 1987, 54, und 26.2.1988 - 13 S 2753/86 - DVBl 1988, 650); insbesondere kann die Antragstellerin am 18. August 1987, als sie den Formularantrag ausfüllte, von ihrer Schwangerschaft noch gar nichts gewußt haben (Entbindung: 4. Juni 1988; ärztliche Bescheinigung des Dr. S. in F. vom 20. und 26. Oktober 1987: II. bzw. III. Schwangerschaftsmonat und voraussichtlicher Geburtstermin 3. Juni 1988).

    Durch alle diese zeitlich begrenzten Verlautbarungen blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, und es wurde allenfalls eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen (vgl. hierzu BVerwG, 10.7.1984 - 1 C 11.82 - und - 1 C 23.82 -, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86 -, EZAR 100 Nr. 22; demgegenüber wird auch die Abschiebungsandrohung gegenstandslos, wenn die Ausländerbehörde über die ursprünglich gesetzte Ausreisefrist hinaus dem Ausländer für einen längeren Zeitraum von ungewisser Dauer durch die Erteilung von Duldungen einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht, BVerwG, 29.4.1983 -1 C 3.83 -, Buchholz 402.241 Nr. 2 zum 2. AsylBeschlG, und - zu § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylVfG - 28.4.1988 - 9 C 1.87 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Dagegen greift die gesetzliche Vermutung - übereinstimmend mit der Rechtslage nach früherem Recht (s. BVerwG, Urt. v. 4.9.1986, BVerwGE 75, 20; Beschl. d. Senats v. 13.10.1986, DVBl. 1987, S. 54) - im Rahmen der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung oder die Verlängerung eines Visums (§§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 13 Abs. 2 S. 1 AuslG) bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG), sofern die Beantwortung dieser Frage von subjektiven Umständen in der Person des Ausländers abhängt (im Ergebnis ebenso Fraenkel, aaO, S.25).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Auch nach dem bei der Einreise der Antragstellerin noch maßgeblichen alten Ausländerrecht führte eine Einreise, deren Illegalität bei Umgehung der Einreisevorschriften im Regelfall vermutet werden durfte (s. BVerwG, Urt. v. 4.9.1986, BVerwGE 75, 20; Beschl. d. Senats v. 13.10.1986, DVBl. 1987, 54), nicht zum Ausschluß der Erlaubnisfiktion (§ 21 Abs. 3 S. 1 AuslG a.F.), sondern zur Versagung der zu einem visumspflichtigen oder zustimmungsbedürftigen Aufenthaltszweck beantragten Aufenthaltserlaubnis.
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Dadurch blieb nämlich die Abschiebungsandrohung als solche unberührt, allenfalls könnte eine Änderung der mit ihr gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG verbundenen Ausreisefrist vorgenommen worden sein (Hess. VGH, 22.09.1988 -- 12 TH 836/89 --, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14, unter Hinweis auf BVerwG, 10.07.1984 -- 1 C 11.82 -- u. -- 1 C 23.82 --, sowie VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 -- 1 S 1966/86 --, EZAR 100 Nr. 22).
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